Auf Tauglichkeit geprüft
Geisendorf, N.; · kma Das Gesundheitsmagazin, Wegscheid · 2013 · Heft 3 · S. 42
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Kriterien, nach denen das vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Projekt die medizinischen Anwendungen für Smartphones bewertet, sind plausibel: Die ZTG prüft nach Aspekten des Medizinproduktegesetzes, überprüft den Datenschutz innerhalb der App und auch, welche Daten eine App wohin sendet und wie sicher sie dort aufgehoben sind - medizinische Daten sind ja sehr sensibel. Auch die Nutzerfreundlichkeit spielt eine Rolle, schließlich verführt eine leicht bedienbare App eher dazu, sich mit der eigenen Gesundheit auseinanderzusetzen, als ein kompliziertes Software-Wunderwerk. Schließlich schauen die Prüfer auch…