CareLit Fachartikel
Arbeitsverweigerung
Wagner, W.; · Dr. med. Mabuse, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 20 bis 22
Dokument
141258
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
ja
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Den Versuch, den zuvor einige andere Richter gemacht hatten, bestechliche Mediziner zu belangen, weil sie als „Amtsträger und damit sozusagen als Angestellte für die Krankenkassen handelten, wies der BGH zurück. Der freiberuflich tätige Kassenarzt sei „weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde. Die Richter sahen aber den Gesetzgeber gefordert, was sie durch einen unmissverständli-chen Hinweis deutlich machten.
Schlagworte
VERGEWALTIGUNG
KORRUPTION
GESETZ
BUNDESGERICHTSHOF
GESUNDHEITSPOLITIK
GESUNDHEITSWESEN
DEUTSCHLAND
PATIENTEN
VERHALTEN
DRUCK
STRAFRECHT
BUNDESREGIERUNG
ZULASSUNG
STRAFE
RECHTSANWÄLTE
BERUFSGRUPPEN