CareLit Fachartikel
Kanton muss gemeinwirtschaftliche Leistungen ausdrücklich definieren
Moser, M.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 3 · S. 10 bis 11
Dokument
141364
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als gemeinwirtschaftliche Leistungen zählen insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre, einschliesslich der Weiterbildung für Facharzttitel (Art. 7 Abs. 1 VKL). Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind in Gesetz und Verordnung nicht abschliessend aufgezählt. Sie müssen jedoch definiert werden.
Schlagworte
BEITRÄGE
FORSCHUNG
KRANKENHAUS
THERAPIE
KOSTEN
GESETZ
Competence
Zürich