CareLit Fachartikel

Kanton muss gemeinwirtschaftliche Leistungen ausdrücklich definieren

Moser, M.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 3 · S. 10 bis 11

Dokument
141364
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Moser, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 77
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Als gemeinwirtschaftliche Leistungen zählen insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre, einschliesslich der Weiterbildung für Facharzttitel (Art. 7 Abs. 1 VKL). Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind in Gesetz und Verordnung nicht abschliessend aufgezählt. Sie müssen jedoch definiert werden.

Schlagworte

BEITRÄGE FORSCHUNG KRANKENHAUS THERAPIE KOSTEN GESETZ ES PRAXIS HÖHE LANGZEITBEHANDLUNG NEUROPSYCHOLOGIE SCHWANGERSCHAFT LEISTUNG INVESTITIONEN BERATER GESUNDHEITSWESEN