CareLit Fachartikel

Kanton muss gemeinwirtschaftliche Leistungen ausdrücklich definieren

Moser, M.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 3 · S. 10 bis 11

Dokument
141364
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Competence, Zürich
Autor:innen
Moser, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 77
Seiten
10 bis 11
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1424-2168
DOI

Zusammenfassung

Als gemeinwirtschaftliche Leistungen zählen insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre, einschliesslich der Weiterbildung für Facharzttitel (Art. 7 Abs. 1 VKL). Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind in Gesetz und Verordnung nicht abschliessend aufgezählt. Sie müssen jedoch definiert werden.

Schlagworte

BEITRÄGE FORSCHUNG KRANKENHAUS THERAPIE KOSTEN GESETZ Competence Zürich