CareLit Fachartikel
Kanton muss gemeinwirtschaftliche Leistungen ausdrücklich definieren
Moser, M.; · Competence, Zürich · 2013 · Heft 3 · S. 10 bis 11
Dokument
141364
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Als gemeinwirtschaftliche Leistungen zählen insbesondere die Aufrechterhaltung von Spitalkapazitäten aus regionalpolitischen Gründen sowie die Forschung und universitäre Lehre, einschliesslich der Weiterbildung für Facharzttitel (Art. 7 Abs. 1 VKL). Die gemeinwirtschaftlichen Leistungen sind in Gesetz und Verordnung nicht abschliessend aufgezählt. Sie müssen jedoch definiert werden.
Schlagworte
BEITRÄGE
FORSCHUNG
KRANKENHAUS
THERAPIE
KOSTEN
GESETZ
ES
PRAXIS
HÖHE
LANGZEITBEHANDLUNG
NEUROPSYCHOLOGIE
SCHWANGERSCHAFT
LEISTUNG
INVESTITIONEN
BERATER
GESUNDHEITSWESEN