CareLit Fachartikel
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Schließung einer Krankenkasse
Rolfs, C.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2013 · Heft 2 · S. 8 bis 13
Dokument
141379
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Im Jahre 2011 hat das Bundesversicherungsamt zwei Betriebskrankenkassen geschlossen: Die City BKK zum 30.6. und die BKK für Heilberufe zum 31.12.2011. Beide Kassen beschäftigten zusammen mehrere hundert Mitarbeiter, deren berufliche Zukunft seitdem ungewiss ist. Das Gesetz trifft in § 164 Abs. 4 SGB V eine eigentümliche Regelung über die Konsequenzen einer Kassenschließung für die Arbeitnehmer, deren Voraussetzungen und Verfassungskonformität umstritten sind.
Schlagworte
KRANKENKASSE
ARBEITNEHMER
INNUNGSKRANKENKASSE
KÜNDIGUNG
GESETZ
MITARBEITER
Gesundheit und Pflege
Köln