CareLit Fachartikel
Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst LAG Mainz vom 20.9.2012 (11 Sa 81/12)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 74 bis 76
Dokument
141458
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wird der Aufenthaltsort durch eine arbeit-geberseitige Anweisung, innerhalb einer bestimmten Zeitspanne nach dem Abruf der Arbeitsleistung die Arbeit aufzunehmen, bestimmt, beschränkt dies den Arbeitnehmer in der Gestaltung seiner freien Zeit. Dies entspricht nicht dem Wesen der Rufbereitschaft und ist daher nach den tarifvertraglichen Re-eln als Bereitschaftsdienst zu vergüten.
Schlagworte
BEREITSCHAFTSDIENST
ARBEITNEHMER
ZEIT
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
AUFNAHME
ARBEITSLEISTUNG
ANÄSTHESIE
ARBEITSVERHÄLTNIS
KIND
RISIKO
PATIENTEN
DOKUMENTATION
ARBEITSPLATZ
WOHNUNG
HÖHE