CareLit Fachartikel

Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der Gesundheitsund Krankenpflege VG Gießen vom 30. 5. 2012 (8 K 2122/11)

Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 76 bis 78

Dokument
141459
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
76 bis 78
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Mit Beseheid vom 9. April 2010 teilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit, bei dieser Prüfung im schriftlichen Teil die Aufsichtsarbeit „Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten und „Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten sowie im mündlichen Teil „Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen nicht bestanden zu haben. Der Kläger trat im Juli 2010 die schriftlichen Wiederholungsprüfungen und im August 2010 die mündliche Wiederholungsprüfung an.

Schlagworte

KRANKENPFLEGE BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG AUFGABENSTELLUNG AUSBILDUNG BEHÖRDE BERUFE MENSCHEN ALTERSGRUPPEN ES Rechtsdepesche Köln