CareLit Fachartikel
Nichtbestehen einer Wiederholungsprüfung in der Gesundheitsund Krankenpflege VG Gießen vom 30. 5. 2012 (8 K 2122/11)
Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 76 bis 78
Dokument
141459
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Beseheid vom 9. April 2010 teilte das Regierungspräsidium Darmstadt mit, bei dieser Prüfung im schriftlichen Teil die Aufsichtsarbeit „Pflegesituationen bei Menschen aller Altersgruppen erkennen, erfassen und bewerten und „Pflegemaßnahmen auswählen, durchführen und auswerten sowie im mündlichen Teil „Berufliches Selbstverständnis entwickeln und lernen, berufliche Anforderungen zu bewältigen nicht bestanden zu haben. Der Kläger trat im Juli 2010 die schriftlichen Wiederholungsprüfungen und im August 2010 die mündliche Wiederholungsprüfung an.
Schlagworte
KRANKENPFLEGE
BEURTEILUNG
ENTSCHEIDUNG
AUFGABENSTELLUNG
AUSBILDUNG
BEHÖRDE
BERUFE
MENSCHEN
ALTERSGRUPPEN
ES
Rechtsdepesche
Köln