CareLit Fachartikel

Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme

Di Bella, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 90 bis 91

Dokument
141464
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Di Bella, M.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
90 bis 91
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dies folgt aus zwei aktuellen Entscheidungen des u.a. für das Betreuungsrecht zuständigen Xll. Zivilsenates am Bundesgerichtshof (BGH). In beiden Verfahren begehrten die Betreuerinnen die Genehmigung einer Zwangsbehandlung der wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwilligungsunfähigen und geschlossen untergebrachten Betroffenen. Diese benötigten wegen ihrer Erkrankung zwar eine medikamentöse Behandlung, lehnten die Behandlung krankheitsbedingt aber ab. Der BGH hat beide Rechtsbeschwerden…

Schlagworte

EINWILLIGUNG UNTERBRINGUNG BUNDESGERICHTSHOF THERAPIE PATIENTENVERFUEGUNG BETREUUNG PERSONEN FREIHEIT RECHTSPRECHUNG GESETZGEBUNG Rechtsdepesche Köln