Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der betreuungsrechtlichen Einwilligung in eine ärztliche Zwangsmaßnahme
Di Bella, M.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 90 bis 91
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Unter Betreuung stehende Personen dürfen derzeit nicht gegen ihren Willen ärztlich behandelt werden. Dies folgt aus zwei aktuellen Entscheidungen des u.a. für das Betreuungsrecht zuständigen Xll. Zivilsenates am Bundesgerichtshof (BGH). In beiden Verfahren begehrten die Betreuerinnen die Genehmigung einer Zwangsbehandlung der wegen einer psychischen Erkrankung unter Betreuung stehenden, einwilligungsunfähigen und geschlossen untergebrachten Betroffenen. Diese benötigten wegen ihrer Erkrankung zwar eine medikamentöse Behandlung, lehnten die Behandlung krankheitsbedingt aber ab. Der BGH hat beide Rechtsbeschwerden…