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Das Kreuz mit dem Kreuz: Wo das Tragen religiöser Symbole seine Grenzen erfährt

Prunzel, R.; · Rechtsdepesche, Köln · 2013 · Heft 3 · S. 92 bis 93

Dokument
141465
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Prunzel, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 10
Seiten
92 bis 93
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg lagen erneut verschiedene Fälle zur Entscheidung vor, bei denen es um unterschiedliche Aspekte der Religionsfreiheit ging. Stets standen sich praktizierende Christen, die ihrer Überzeugung Ausdruck verleihen wollten und die jeweiligen Arbeitgeber, die begründeten, warum die Darstellung der christlichen Überzeugung vor den Erfordernissen der Arbeit zurückzutreten habe, gegenüber.

Schlagworte

RECHT VERLETZUNG MENSCHENRECHTE ENTSCHEIDUNG GERICHT GESUNDHEIT TRAGEN KLEIDUNG ARBEIT FREIHEIT RELIGION SICHERHEIT MORAL HÖHE HALS SCHMUCK