Hausarztzentrierte Versorgung - im Interesse der Patienten?
Köster-Steinebach, I.; · Public Health Forum, Berlin · 2013 · Heft 3 · S. 24 bis 25
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Innerhalb der Selektivverträge im Sozialgesetzbuch V (§§ 73b, 73c und 140a ff. SGB V) nimmt die Hausarztzentrierte Versorgung (HzV) eine absolute Sonderstellung ein: Während die besondere ambulante sowie die integrierte Versorgung für Krankenkassen freiwillig sind und nach eigenen Vorstellungen ausgestaltet werden können, postuliert §73b SGB VAbs. 1 und Abs. 4 eine Verpflichtung sowohl zum Angebot von HzV für die Krankenkassen als auch zum Vertrags-schluss mit Gemeinschaften, „die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte des Bezirks der Kassenärztlichen Vereinigung…