Pflege-Bahr mit Nebenwirkungen
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 3 · S. 14 bis 15
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit Anfang des Jahres gibt es den „Pflege-Bahr. Diese Bezeichnung hat sich inzwischen für die private Pflegezusatzversicherung eingebürgert, die der Staat mit fünf Euro pro Monat aus Steuermitteln bezuschusst, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (siehe Kasten). Von den bislang knapp zwei Millionen abgeschlossenen Pflegezusatzversicherungen unterscheidet sich der Pflege-Bahr vor allem darin, dass niemand aufgrund von Vorerkrankungen oder Behinderungen abgelehnt werden darf oder wegen individueller Risikozuschläge höhere Beiträge zahlen muss. Allerdings dürfen sich die Versicherungsbeiträge nach dem Alter…