CareLit Fachartikel

Kirchlichkeitskriterien für caritative Rechtsträger

Eder, J.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 3 · S. 119 bis 124

Dokument
141552
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Eder, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
119 bis 124
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Im Bereich der Katholischen Kirche in Deutschland wird die caritative Tätigkeit als ein Wesenselement des christlichen Glaubens weitgehend „von unten, also von Vereinigungen, die sich vorwiegend durch katholische Laien gebildet haben, ausgeübt. Der Deutsche Caritasverband (DCV) mit seinen vielen Mitgliedern und Fachverbänden, dem auch die meisten sozial tätigen Ordenseinrichtungen angehören, ist mit dem Kennzeichen des Flammenkreuzes ein Garant im sozialen Wohlfahrtssektor.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHT SIGNATUR KIRCHE ARBEITSRECHT URTEIL LIEBE DEUTSCHLAND GESETZGEBUNG PERSONEN TRAGEN FREIHEIT ROLLE NAMEN ROM SPRACHE