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Im Überblick: Betriebsübergang im öffentlichen Dienst

Faber, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 3 · S. 126 bis 127

Dokument
141554
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Faber, B.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 27
Seiten
126 bis 127
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten keine Vorschriften über Voraussetzungen und Wirkungen eines Betriebsübergangs. Maßgeblich ist für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang vielmehr die zwingende Vorschrift des §613a BGB, die auch anzuwenden ist, wenn der Veräußerer oder Erwerber eines Betriebs dem öffentlichen Recht (etwa Bund, Länder, Gemeinden, sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts) zuzuordnen ist.

Schlagworte

IDENTITÄT TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN BETRIEB ARBEITGEBER ARBEITNEHMER STIFTUNGEN RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN NAMEN HAND ARBEITSVERHÄLTNIS RISIKO BUCHBESPRECHUNGEN KRANKENHÄUSER