CareLit Fachartikel
Im Überblick: Betriebsübergang im öffentlichen Dienst
Faber, B.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 3 · S. 126 bis 127
Dokument
141554
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes enthalten keine Vorschriften über Voraussetzungen und Wirkungen eines Betriebsübergangs. Maßgeblich ist für den rechtsgeschäftlichen Betriebsübergang vielmehr die zwingende Vorschrift des §613a BGB, die auch anzuwenden ist, wenn der Veräußerer oder Erwerber eines Betriebs dem öffentlichen Recht (etwa Bund, Länder, Gemeinden, sonstige Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts) zuzuordnen ist.
Schlagworte
IDENTITÄT
TÄTIGKEIT
UNTERNEHMEN
BETRIEB
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
STIFTUNGEN
RECHTSPRECHUNG
ES
PERSONEN
NAMEN
HAND
ARBEITSVERHÄLTNIS
RISIKO
BUCHBESPRECHUNGEN
KRANKENHÄUSER