CareLit Fachartikel
Mutterschutz und Beschäftigungsverbot-Vergütung verbotswidriger Arbeit - Ausgleich
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 2 · S. 85 bis 89
Dokument
141557
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beschäftigungsverbote der § 3 und § 4 MuSchG richten sich ausschließlich an den Arbeitgeber. Dieser beschäftigt. Die schwangere Arbeitnehmerin ist nicht Adressatin des Beschäftigungsverbots, sie wird beschäftigt. Allerdings kann die schwangere Arbeitnehmerin-je nach Ausgestaltung - nicht auf die Rechte verzichten, die aus einem Beschäftigungsverbot resultieren.
Schlagworte
BESCHÄFTIGUNGSVERBOT
VERGÜTUNG
FORTBILDUNG
KIND
GESUNDHEIT
MUTTERSCHUTZ
ARBEIT
HÖHE
ARBEITSVERHÄLTNIS
LEBEN
MÜTTER
STAUB
LÄRM
EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG
RECHTSPRECHUNG
VERHALTEN