CareLit Fachartikel

Mutterschutz und Beschäftigungsverbot-Vergütung verbotswidriger Arbeit - Ausgleich

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 2 · S. 85 bis 89

Dokument
141557
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 2 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
85 bis 89
Erschienen: 2013-02-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Beschäftigungsverbote der § 3 und § 4 MuSchG richten sich ausschließlich an den Arbeitgeber. Dieser beschäftigt. Die schwangere Arbeitnehmerin ist nicht Adressatin des Beschäftigungsverbots, sie wird beschäftigt. Allerdings kann die schwangere Arbeitnehmerin-je nach Ausgestaltung - nicht auf die Rechte verzichten, die aus einem Beschäftigungsverbot resultieren.

Schlagworte

BESCHÄFTIGUNGSVERBOT VERGÜTUNG FORTBILDUNG KIND GESUNDHEIT MUTTERSCHUTZ ARBEIT HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS LEBEN MÜTTER STAUB LÄRM EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG RECHTSPRECHUNG VERHALTEN