Zum Anspruch auf Krankengeld SGB V § 5 Abs. 1 Nr. 1, § 7 Abs. 1, § 44 Abs. 1 und Abs. 2, § 46 Abs. Satz 2, § 186 Abs. 1, § 190 Abs. 2; EFZG § 3 Abs. 3, § 4 Abs. 1
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2013 · Heft 2 · S. 110 bis 118
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 01.12.2008 erschien der Kläger nicht am Arbeitsplatz und nahm die Arbeit nicht auf, weil er erkrankt war. Der Hausarzt Dr. L2 bescheinigte am 01.12.2008 und 11.12.2008 Arbeitsunfähigkeit (AU) für die Zeit vom 01.12.2008 bis 19.01.2009 wegen wiederkehrender depressiver Störungen (F 33.9), akuter Belastungsreaktion (F 43.0), Panikstörung (F41.0) sowie Ruhelosigkeit und Erregung (R 45.1). Der Neurologe/Psychiater T2. attestierte am 02.12.2008, der Kläger sei aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage, seinen bisherigen Beruf als Altenpfleger weiter auszuüben. Am 04.12.2008 kündigte der Arbeitgeber das A…