CareLit Fachartikel
Neues zum Infektionsschutz
Feil, F.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 15 bis 16
Dokument
141597
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Infektionsschutzgesetz wurde aktuell geändert. Es sind nun auch der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rö-telnembryopathie und Varizellen dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. Zur Meldung sind sowohl die feststellenden Ärzte als auch, im Falle eines Labornachweises, die Leiter der Untersuchungsstelle verpflichtet.
Schlagworte
GESUNDHEITSAMT
RÖTELN
MASERN
MUMPS
NIEDERSACHSEN
IMPFUNG
ES
TOD
ZIELE
DEUTSCHLAND
WELTGESUNDHEITSORGANISATION
EUROPA
BEVÖLKERUNG
TELEFON
PATIENTEN
ESCHERICHIA