CareLit Fachartikel

Neues zum Infektionsschutz

Feil, F.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 15 bis 16

Dokument
141597
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover
Autor:innen
Feil, F.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 86
Seiten
15 bis 16
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0028-9795
DOI

Zusammenfassung

Das Infektionsschutzgesetz wurde aktuell geändert. Es sind nun auch der Krankheitsverdacht, die Erkrankung und der Tod an Mumps, Pertussis, Röteln einschließlich Rö-telnembryopathie und Varizellen dem Gesundheitsamt namentlich zu melden. Zur Meldung sind sowohl die feststellenden Ärzte als auch, im Falle eines Labornachweises, die Leiter der Untersuchungsstelle verpflichtet.

Schlagworte

GESUNDHEITSAMT RÖTELN MASERN MUMPS NIEDERSACHSEN IMPFUNG ES TOD ZIELE DEUTSCHLAND WELTGESUNDHEITSORGANISATION EUROPA BEVÖLKERUNG TELEFON PATIENTEN ESCHERICHIA