CareLit Fachartikel
Wenn Kinder sterben ...
Höfer, K.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2013 · Heft 4 · S. 390 bis 393
Dokument
141651
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dieses bedeutet in der Konsequenz, dass der Wille des Patienten Vorrang vor seinem Wohl hat. In der Lebensendphase können entscheidungsfähige Patienten den Behandlungsabbruch oder das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen verlangen, eine gezielte Lebensverkürzung oder Beschleunigung des Sterbeprozesses ist hingegen strafbar.
Schlagworte
ELTERN
ENTSCHEIDUNG
KIND
LEBEN
RECHT
EINWILLIGUNG
Beschleunigung
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen