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Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 58 bis 61

Dokument
141660
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenpflege, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 38
Seiten
58 bis 61
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0341-0455
DOI

Zusammenfassung

Darf die Pflegedienstleitung den Mitarbeitern das Tragen von Arbeitskleidung vorschreiben? Und darf sie dem Personal das Anlegen von Schmuck während der Dienstzeit untersagen? Wie sieht es rechtlich aus, wenn Pflegemitarbeiter mit lackierten bzw. „künstlichen Fingernägeln ihrer Arbeit nachgehen? Grundsätzlich sind Betreiber von Pflegeeinrichtungen berechtigt, ihren Mitarbeitern z. B. das Tragen von Dienstkleidung vorzuschreiben. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers, das von der PDL in der Praxis umgesetzt wird.

Schlagworte

PFLEGEMANAGEMENT BERUFSKLEIDUNG ARBEITGEBER MITARBEITER ALTENPFLEGE PERSONALRAT TRAGEN SCHMUCK SICHERHEIT PRIVATSPHÄRE ARBEIT PRAXIS KLEIDUNG ES SCHUTZKLEIDUNG CHECKLISTE