CareLit Fachartikel
Sicherheit zuerst
Altenpflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 58 bis 61
Dokument
141660
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Darf die Pflegedienstleitung den Mitarbeitern das Tragen von Arbeitskleidung vorschreiben? Und darf sie dem Personal das Anlegen von Schmuck während der Dienstzeit untersagen? Wie sieht es rechtlich aus, wenn Pflegemitarbeiter mit lackierten bzw. „künstlichen Fingernägeln ihrer Arbeit nachgehen? Grundsätzlich sind Betreiber von Pflegeeinrichtungen berechtigt, ihren Mitarbeitern z. B. das Tragen von Dienstkleidung vorzuschreiben. Rechtliche Grundlage hierfür ist das Direktionsrecht des Arbeitgebers, das von der PDL in der Praxis umgesetzt wird.
Schlagworte
PFLEGEMANAGEMENT
BERUFSKLEIDUNG
ARBEITGEBER
MITARBEITER
ALTENPFLEGE
PERSONALRAT
TRAGEN
SCHMUCK
SICHERHEIT
PRIVATSPHÄRE
ARBEIT
PRAXIS
KLEIDUNG
ES
SCHUTZKLEIDUNG
CHECKLISTE