Die Kosten rechtfertigen keine Fixierung
Klie, T.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 54 bis 55
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Personalsituation und die technische Ausstattung von Pflegeheimen sei als Rahmenbedingung hinzunehmen, so lautete das Credo von vielen betreuungsgerichtlichen Beschlüssen zur Genehmigung von freiheitsentziehenden Maßnahmen (FEM) gem. § 1906 Abs. 4 BGB. Wenn nicht genügend Personal für eine individuelle Begleitung sturzgefährdeter Heimbewohner aus dem Pflegesatz finanzierbar und damit vorhanden sei, bestehe keine weitergehende Verpflichtung des Heimes, Alternativen zu FEM zu ergreifen. Wenn es keine Niederflurbetten im Heim gebe, dann müsse eine sturzgefährdete Person zu ihrem Schutz fixiert werden, wenn ein…