Wettbewerbsvorteil nutzen: individuelle Leistungen anbieten
Möwisch, A.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 56 bis 57
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Zusatzlcistungen sind in § 88 SGB XT geregelt und knüpfen an der Formulierung der notwendigen Leistungen nach dem SGB XI an, die über den Pflegesatz refinanziert sind. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass besondere Komfortleistungen bei Unterkunft und Verpflegung sowie zusätzliche pflegerisch-betreuende Leistungen vereinbarungsfähige Zusatzleistungcn sein können. Aus der systematischen Stellung im SGB XI ergibt sich auch, dass Zusatzleistungen nur von den Leistungen abgegrenzt werden müssen, die für die Pflegeversicherungsleislungen der Bewohner relevant sind. Zum Beispiel Serviceleistungen, die gerade unabhän…