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Sanieren - Modernisieren -Refinanzieren

Iffiand, S.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 58 bis 59

Dokument
141670
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Iffiand, S.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
58 bis 59
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

„Einer verlangten Erhöhung der Vergütung auf Grund von Investitionsmaßnahmen braucht der Träger der Sozialhilfe nur zuzustimmen, wenn er der Maßnahme zuvor zugestimmt hat. Der Wortlaut des § 76 Abs. 2 Satz 4 SGB XII führt zu vielen Streitfällen. Das Hessische Landessozialgericht (LSG) hat sich nun erstmals intensiv mit diesen Rechtsfragen auseinandergesetzt und dabei weitgehend dem Sozialhilfeträger Recht gegeben (Urteil vom 27. April 2012, Az.: L 7 SO 124/10 KL). Nachdem ein Träger seine Einrichtung umgebaut hatte, ohne zuvor dessen Zustimmung zu der Investitionsmaßnahme einzuholen, verweigerte der Sozialhilfet…

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER SCHIEDSSTELLE EINRICHTUNG ENTSCHEIDUNG ALTENHEIM UMBAU PFLEGEHEIME ZEIT HAND HÖHE RECHTSANWÄLTE BODEN STAHL Hannover