CareLit Fachartikel

Es besteht kein Anspruch auf Dankesund Schlussformel

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 60 bis 61

Dokument
141671
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Der Mitarbeiter vertrat die Auffassung, der verwendete Schlusssatz sei unzureichend. Er entwerte sein gutes Zeugnis. Bei einer guten Leistungsund Führungsbeurteilung sei es üblich und werde auch von einem potenziellen neuen Arbeitgeber erwartet, dass dem Arbeitnehmer am Ende des Zeugnistextes für die Zusammenarbeit gedankt und ihm für die Zukunft - und zwar sowohl privat als auch beruflich - alles Gute gewünscht werde. Der Mitarbeiter klagte, dass der letzte Satz des Zeugnistextes wie folgt umformuliert wird: „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Z…

Schlagworte

ZEUGNIS ALTENHEIM MITARBEITER UNTERNEHMEN ARBEITGEBER ARBEITSRECHT ES VERHALTEN LEISTUNG BEURTEILUNG ARBEITSVERHÄLTNIS BAHRAIN WISSEN LICHT SICHERHEIT SPRECHEN