Es besteht kein Anspruch auf Dankesund Schlussformel
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 60 bis 61
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Mitarbeiter vertrat die Auffassung, der verwendete Schlusssatz sei unzureichend. Er entwerte sein gutes Zeugnis. Bei einer guten Leistungsund Führungsbeurteilung sei es üblich und werde auch von einem potenziellen neuen Arbeitgeber erwartet, dass dem Arbeitnehmer am Ende des Zeugnistextes für die Zusammenarbeit gedankt und ihm für die Zukunft - und zwar sowohl privat als auch beruflich - alles Gute gewünscht werde. Der Mitarbeiter klagte, dass der letzte Satz des Zeugnistextes wie folgt umformuliert wird: „Wir bedanken uns für die langjährige Zusammenarbeit und wünschen ihm für seine private und berufliche Z…