CareLit Fachartikel
Das BSC hat den Personal-abgleich deutlich entschärft
Lange, A.; Dissei-Schneider, N.; · Altenheim, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 62 bis 65
Dokument
141672
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bunclessozialgericht hat entschieden, wann Kostenträger vom Heimträger Rückforderungen nach § 115 Abs. 3 5CB geltend machen können. Entscheidend, jedoch kein Freifahrtschein, ist dabei die entwickelte Toleranzgrenze von acht Prozent.
Schlagworte
VERGÜTUNG
PERSONAL
HEIMTRÄGER
PFLEGEHELFER
PERSONALKOSTEN
ALTENHEIM
Bunclessozialgericht
Entschieden
Kostenträger
Rückforderungen
Geltend
Machen
Entscheidend
Jedoch
Freifahrtschein
Dabei