CareLit Fachartikel
Das Dilemma mit dem Stundensatz
Richter, R.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 46 bis 49
Dokument
141727
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der § 120 Abs. 3 Satz 1 SGB XI bestimmt, dass dem Pflegebedürftigen oder Kunden lediglich die „mit den Kostenträgern nach § 89 (SGB XI) vereinbarten Zeitvergütungen den Vergütungen nach Leistungskomplexen gegenübergestellt werden sollen. Der Pflegedienst hat daher keine eigene Kalkulation der Zeitstunde vorzunehmen, sondern ist erst dann verpflichtet den Pflegekunden eine Gegenüberstellung zu liefern, wenn entsprechende Stundensätze für eine Zeitvergütung in seinem Bundesland für den konkreten Pflegedienst vereinbart wurden.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
SCHIEDSSTELLE
ZEIT
VERGÜTUNG
BREMEN
LEISTUNGSABRECHNUNG
BUNDESREGIERUNG
LEISTUNG
SCHWANGERSCHAFT
KRANKHEIT
Häusliche Pflege
Hannover