CareLit Fachartikel
Das Recht auf Rehabilitation in der Langzeitpflege
Baer, D.; · NovaCura, Bern · 2013 · Heft 3 · S. 11 bis 13
Dokument
141738
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Begriff Rehabilitation kann in einer ursprünglich-sozialen und in einer medizinisch spezifischen Bedeutung übersetzt werden, fm ersten Fall ist damit gemeint, jemanden wieder in Würde, beziehungsweise in seine angestammte soziale oder juristische Position zu versetzen. Im zweiten Fall geht es um medizinische Rehabilitation, also um die Wiederherstellung körperlicher, psychischer oder geistiger Fähigkeiten. Beide Definitionen haben für die stationäre Langzeitpflege im Heim eine überragende - und unterschätzte - Bedeutung.
Schlagworte
HEIMBEWOHNER
REHABILITATION
ERLEBEN
LANGZEITPFLEGE
BETREUUNG
LEBEN
FURCHT
FAMILIE
MENSCHEN
ROLLE
PATIENTEN
PERSONEN
ES
KRANKHEIT
ESSEN
TRINKEN