Heimentgelterhöhungen nach WBVG in Pflegeheimen
Griep, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 135 bis 143
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der weitaus überwiegende Anteil der Betriebskosten von Pflegeheimen nach § 72 SGB XI besteht aus Personalkosten. Veränderungen der Personalkosten zwingen die Pflegeheime daher dazu, entsprechende Erhöhungen der Heimentgelte nach § 9 WBVG durchzuführen, andernfalls drohen Verluste und Insolvenzrisiken. Durch das Inkrafttreten des WBVG1 sind einige Modalitäten der vorher in § 4 HeimG geregelten Heimentgelterhöhung verändert worden2. Im Folgenden sollen die von einem Pflegeheim bei Heimentgelterhöhungen zu beachtenden Rechtsgrundlagen erläutert werden. Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind die Besonderheiten der Er…