CareLit Fachartikel

Heimentgelterhöhungen nach WBVG in Pflegeheimen

Griep, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 135 bis 143

Dokument
141763
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Griep, H.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
135 bis 143
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der weitaus überwiegende Anteil der Betriebskosten von Pflegeheimen nach § 72 SGB XI besteht aus Personalkosten. Veränderungen der Personalkosten zwingen die Pflegeheime daher dazu, entsprechende Erhöhungen der Heimentgelte nach § 9 WBVG durchzuführen, andernfalls drohen Verluste und Insolvenzrisiken. Durch das Inkrafttreten des WBVG1 sind einige Modalitäten der vorher in § 4 HeimG geregelten Heimentgelterhöhung verändert worden2. Im Folgenden sollen die von einem Pflegeheim bei Heimentgelterhöhungen zu beachtenden Rechtsgrundlagen erläutert werden. Nicht Gegenstand dieses Beitrags sind die Besonderheiten der Er…

Schlagworte

SOZIALRECHT PFLEGEHEIM HEIMBEWOHNER PFLEGEVERSICHERUNG EINRICHTUNG PFLEGESATZ PRAXIS PFLEGEHEIME HÖHE VERTRÄGE VERBRAUCHERSCHUTZRECHT BERLIN ES VERZÖGERUNG PERSONEN RECHTSPRECHUNG