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Zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses TzBfG§ 14Abs. 2, § 15Abs. 1; KSchG§ 15, § 23 Abs. 3, BetrVG § 78, § 119; MVG§ 19Abs. 1 Satz 2; BGB§ 612a; AGG§ 15 Abs. 6

Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 154 bis 163

Dokument
141765
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
154 bis 163
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Der Kläger war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vom 31. 01. 2011 ab 01. 02. 2011 «aushilfsweise befristet bis zum 31. Januar 2012« als examinierter AI-tenpflegehelfer gegen eine monatliche Vergütung von durchschnittlich 2. 000, 00 € brutto (Entgeltgruppe 5) beschäftigt. Im Dezember 2011 wurde der Kläger in die Mitarbeitervertretung des Altenund Pflegeheims in A. -Stadt gewählt; als deren Vorsitzender war er zugleich Mitglied der Gesamtmitarbeitervertretung für alle Einrichtungen der Beklagten. Am 13. 01. 2012 teilte die Heimleiterin, Frau B. , dem Kläger mit, dass er nicht über den 31. 01. 2012 weiterb…

Schlagworte

ARBEITSVERTRAG ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG RECHTSPRECHUNG RECHT ARBEITSVERHÄLTNIS PRAXIS PERSONEN ZEIT BERUFSAUSBILDUNG ES DRUCK SCHADENSERSATZ RICHTLINIE FURCHT