Zur Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses TzBfG§ 14Abs. 2, § 15Abs. 1; KSchG§ 15, § 23 Abs. 3, BetrVG § 78, § 119; MVG§ 19Abs. 1 Satz 2; BGB§ 612a; AGG§ 15 Abs. 6
Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 154 bis 163
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger war aufgrund eines befristeten Arbeitsvertrags vom 31. 01. 2011 ab 01. 02. 2011 «aushilfsweise befristet bis zum 31. Januar 2012« als examinierter AI-tenpflegehelfer gegen eine monatliche Vergütung von durchschnittlich 2. 000, 00 € brutto (Entgeltgruppe 5) beschäftigt. Im Dezember 2011 wurde der Kläger in die Mitarbeitervertretung des Altenund Pflegeheims in A. -Stadt gewählt; als deren Vorsitzender war er zugleich Mitglied der Gesamtmitarbeitervertretung für alle Einrichtungen der Beklagten. Am 13. 01. 2012 teilte die Heimleiterin, Frau B. , dem Kläger mit, dass er nicht über den 31. 01. 2012 weiterb…