CareLit Fachartikel

Zur Übernahme der Kosten für Nachtwachen im Rahmen der Eingliederungshilfe

Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 172 bis 179

Dokument
141767
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
172 bis 179
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit Beschluss vom 15.12.2011 hatte das Sozialgericht Freiburg (PflR 2012, 314ff.) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren den zuständigen Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten für eine zusätzliche Nachtwache zu übernehmen, damit die uneingeschränkt mobile Betroffene nicht Nacht für Nacht im Pflegeheim an ihr Bett gebunden werden muss. Diese Entscheidung wurde übrigens in der Berufungsinstanz durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beseht, v. 19.02.2012 - L 2 SO 72/12 ER-B) bestätigt.

Schlagworte

SOZIALHILFETRÄGER KOSTEN EINRICHTUNG URTEIL ENTSCHEIDUNG BETREUUNG MENSCHEN ZEIT EINKOMMEN PSYCHIATRIE WÄSCHEREI SCHREIBEN HÖHE RECHTSPRECHUNG ES PERSONEN