CareLit Fachartikel
Zur Übernahme der Kosten für Nachtwachen im Rahmen der Eingliederungshilfe
Roßbruch, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 172 bis 179
Dokument
141767
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Beschluss vom 15.12.2011 hatte das Sozialgericht Freiburg (PflR 2012, 314ff.) in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren den zuständigen Sozialhilfeträger verpflichtet, die Kosten für eine zusätzliche Nachtwache zu übernehmen, damit die uneingeschränkt mobile Betroffene nicht Nacht für Nacht im Pflegeheim an ihr Bett gebunden werden muss. Diese Entscheidung wurde übrigens in der Berufungsinstanz durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Beseht, v. 19.02.2012 - L 2 SO 72/12 ER-B) bestätigt.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
KOSTEN
EINRICHTUNG
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
BETREUUNG
MENSCHEN
ZEIT
EINKOMMEN
PSYCHIATRIE
WÄSCHEREI
SCHREIBEN
HÖHE
RECHTSPRECHUNG
ES
PERSONEN