Häusliche Krankenpflege - Sofortige Wirksamkeit des Schiedsspruchs nach § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V
Bachern, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 184 bis 191
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§ 132a SGB V ist eine auch nach dem Pflege-Neuaus-richtungsgesetz sehr unvollkommene Rumpfnorm, die in der praktischen Rechtsanwendung zahlreiche Fragen offenlässt. Insbesondere das durch das GKV-Modern-isierungsgesetz zum 01. 01. 2004 eingeführte Schieds-personenverfahren war mit vielen Auslegungsund Streitfragen verbunden, die allerdings fast ausnahmslos spätestens durch das Urteil des BSG vom 25. 11. 2010 (B 3 KR 1/10 R) geklärt worden sind. Die Anwendung dieser Erkenntnisse in der Praxis stößt jedoch bei manchen Krankenkassen auf Widerstand. So verweigerte die AOK Baden-Württemberg in dem der nachfolgenden E…