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Häusliche Krankenpflege - Sofortige Wirksamkeit des Schiedsspruchs nach § 132a Abs. 2 Satz 6 SGB V

Bachern, J.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 184 bis 191

Dokument
141769
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Bachern, J.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
184 bis 191
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

§ 132a SGB V ist eine auch nach dem Pflege-Neuaus-richtungsgesetz sehr unvollkommene Rumpfnorm, die in der praktischen Rechtsanwendung zahlreiche Fragen offenlässt. Insbesondere das durch das GKV-Modern-isierungsgesetz zum 01. 01. 2004 eingeführte Schieds-personenverfahren war mit vielen Auslegungsund Streitfragen verbunden, die allerdings fast ausnahmslos spätestens durch das Urteil des BSG vom 25. 11. 2010 (B 3 KR 1/10 R) geklärt worden sind. Die Anwendung dieser Erkenntnisse in der Praxis stößt jedoch bei manchen Krankenkassen auf Widerstand. So verweigerte die AOK Baden-Württemberg in dem der nachfolgenden E…

Schlagworte

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