Einwilligungsfähigkeit ermitteln
WEBER, M.; · Pflegezeitschrift · 2013 · Heft 4 · S. 240 bis 242
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Vor gut 21 Jahren, am 1. Januar 1992, trat das Betreuungsrecht in Kraft. Es ist in den §§ 1896 ff. Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Inzwischen wurde das Betreuungsrecht mehrfach reformiert und durch Rechtsprechung gestaltet. Wie sind die rechtlichen Betreuer in den Arbeitsalltag von Pflegenden einzubeziehen? In welchen Fällen muss das Betreuungsgericht hinzugezogen werden? Wie ist mit Patienten umzugehen, die noch keinen Betreuer haben, die aber nicht mehr einwilligungsfähig sind? Der Artikel beleuchtet die aktuelle Rechtslage und konzentriert sich dabei auf die Problemfelder „medizinische Behandlung, „Zwangsbe…