Einfluss des Präventionsverfahrens nach § 84 Abs. 1 SGBIX und des betrieblichen Eingliederungsmanagements nach § 84 Abs. 2 SGB IX auf das Kündigungsschutzverfahren nir Menschen mi…
Kuhlmann, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 3 · S. 34 bis 38
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch diese Norm wird der Arbeitgeber bei Eintreten von Schwierigkeiten im Arbeitsoder sonstigen Beschäftigungsverhältnis, die zur Gefährdung dieses Verhältnisses führen können, verpflichtet, präventiv tätig zu werden. Die Arbeitgeber sollen möglichst frühzeitig die Schwerbehindertenvertretung und die in § 93 SGB IX genannten Vertretungen sowie das Integrationsamt einschalten, um mit ihnen alle Möglichkeiten und alle zur Verfügung stehenden Hilfen zur Beratung und mögliche finanzielle Leistungen zu erörtern, mit denen die Schwierigkeiten beseitigt werden können und das Arbeitsoder sonstige Beschäftigungsverhältn…