CareLit Fachartikel

Schutz der Sozialdaten und Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX

Kuhlmann, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 3 · S. 49 bis 57

Dokument
142056
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Behindertenrecht, Stuttgart
Autor:innen
Kuhlmann, E.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 52
Seiten
49 bis 57
Erschienen: 2013-03-01 00:00:00
ISSN
0341-3888
DOI

Zusammenfassung

Auf Bundesebene stellt das Bundesdatenschutzgesetz allgemeine datenschutzrechtliche Grundregeln auf. Auch die Länder verfügen über Landesdatenschutz-gesetze. Daneben gibt es zahlreiche datenschutzrechtliche Spezialregelungen in anderen Gesetzen, beispielsweise im SGB I und im SGB X für den Sozialdatenschutz. Das Bundesdatenschutzgesetz und die entsprechenden Datenschutzgesetze der Länder kommen insoweit nur subsidiär zur Anwendung, soweit die Vorschriften des SGB X ausdrücklich auf diese Gesetze verweisen.

Schlagworte

ARBEITNEHMER ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ENTSCHEIDUNG AUFGABENSTELLUNG BEHÖRDE MENSCHEN FAMILIENSTAND ARBEITSLOSIGKEIT NAMEN SCHWANGERSCHAFT EINKOMMEN ES TECHNOLOGIE PERSONEN HÖHE