CareLit Fachartikel
Schutz der Sozialdaten und Sonderkündigungsschutz schwerbehinderter Menschen nach dem SGB IX
Kuhlmann, E.; · Behindertenrecht, Stuttgart · 2013 · Heft 3 · S. 49 bis 57
Dokument
142056
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Auf Bundesebene stellt das Bundesdatenschutzgesetz allgemeine datenschutzrechtliche Grundregeln auf. Auch die Länder verfügen über Landesdatenschutz-gesetze. Daneben gibt es zahlreiche datenschutzrechtliche Spezialregelungen in anderen Gesetzen, beispielsweise im SGB I und im SGB X für den Sozialdatenschutz. Das Bundesdatenschutzgesetz und die entsprechenden Datenschutzgesetze der Länder kommen insoweit nur subsidiär zur Anwendung, soweit die Vorschriften des SGB X ausdrücklich auf diese Gesetze verweisen.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
ARBEITGEBER
KÜNDIGUNG
ENTSCHEIDUNG
AUFGABENSTELLUNG
BEHÖRDE
MENSCHEN
FAMILIENSTAND
ARBEITSLOSIGKEIT
NAMEN
SCHWANGERSCHAFT
EINKOMMEN
ES
TECHNOLOGIE
PERSONEN
HÖHE