Keine Pauschalsteuer für Aufmerksamkeiten an Kunden
Stiebling, M.; · Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 3 · S. 4
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft und verbessern das Klima untereinander. Das ist auch in der Pflegebranche nicht anders. Zur Förderung und Vertiefung der Geschäftsbeziehungen werden Geschäftspartner und Kunden auch in der Pflegebranche ab und an mit Geschenken wie Blumen, Wein, Büchern oder Ähnlichem bedacht. Doch das Ganze hat einen Haken: Der Empfänger muss die Geschenke als Betriebseinnahmen versteuern. Um das zu vermeiden kann auch der Schenker die Steuer übernehmen und die Zuwendung pauschal mit 30 Prozent versteuern. Dabei spielte es bisher keine Rolle, ob es sich nur um eine kleine Aufmerksamkei…