Die Veranlassung von Bestandsmarktbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 35a Abs. 6 SGB V alsGegenstand gerichtlicher Überprüfung
Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 104 bis 111
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung1 („AMNOG) zum 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber bekanntlich in §§ 35a, 130b SGBV einen zweistufigen Preisregulierungsmechanistnus für (verordnungsfähige) Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt. Danach ist auf einer ersten Stufe — die als „Bewertungsstufe bezeichnet werden könnte — das jeweilige Präparat einer Nutzenbewertung zu unterziehen, auf deren Grundlage sodann auf einer zweiten Stufe— die als „Preisfestsetzungsstufc bezeichnet werden könnte — eine Erstattungspreisregulierung durch Festsetz…