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Die Veranlassung von Bestandsmarktbewertungen durch den Gemeinsamen Bundesausschuss gemäß § 35a Abs. 6 SGB V alsGegenstand gerichtlicher Überprüfung

Stallberg, C.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 104 bis 111

Dokument
142115
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Stallberg, C.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
104 bis 111
Erschienen: 2013-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes in der gesetzlichen Krankenversicherung1 („AMNOG) zum 1. Januar 2011 hat der Gesetzgeber bekanntlich in §§ 35a, 130b SGBV einen zweistufigen Preisregulierungsmechanistnus für (verordnungsfähige) Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt. Danach ist auf einer ersten Stufe — die als „Bewertungsstufe bezeichnet werden könnte — das jeweilige Präparat einer Nutzenbewertung zu unterziehen, auf deren Grundlage sodann auf einer zweiten Stufe— die als „Preisfestsetzungsstufc bezeichnet werden könnte — eine Erstattungspreisregulierung durch Festsetz…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ARZNEIMITTEL BEDARFSPLANUNG WETTBEWERB UNTERNEHMEN URTEIL DEUTSCHLAND PRAXIS ROLLE FREIHEIT PERSONEN ES HÖHE VERSTÄNDNIS CHARAKTER RECHTSPRECHUNG