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Ausschluss nicht verschreibungspflic htiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ist verfassungsgemäß

Welter, R.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 119 bis 125

Dokument
142117
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Welter, R.;
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
119 bis 125
Erschienen: 2013-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Belastung der Versicherten mit Zusatzkosten steht in angemessenem Verhältnis zu dem unter anderem vom Gesetzgeber verfolgten Ziel, die Kosten im Gesundheitswesen zu dämmen. Chronisch Kranken wird kein Sonderopfer zugunsten der Allgemeinheit, hier der gesetzlichen Krankenversicherung, auferlegt. Die gesetzlichen Krankenkassen sind nicht von Verfassungswegen gehalten, alles zu leisten, was an Mitteln zur Erhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit verfügbar ist. Zumutbare Eigenleistungen können verlangt werden.

Schlagworte

ARZNEIMITTEL KRANKENVERSICHERUNG KOSTEN BELASTUNG RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG ES GESUNDHEITSWESEN HÖHE KRANKHEIT SELBSTMEDIKATION VERHALTEN FREMDKÖRPER MENSCHEN EINKOMMEN RICHTLINIE