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Keine Selbstbedienung für apothekenpflichtige Arzneimittel AMG §43 I 1, § 52 I Nr. 2; ApBetrO § 17 III, § 20; GG Art. 3 I, Art 12 1
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 125 bis 128
Dokument
142118
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das in § 17 Abs. 3 der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) enthaltene Verbot, apothekenpflichtige Arzneimittel im Wege der Selbstbedienung in den Verkehr zu bringen, ist verfassungsgemäß. Der Eingriff in die Berufsfreiheit sei gerechtfertigt. Denn das Verbot solle eine unkontrollierte Arzneimittelabgabe verhindern und eine sachgerechte Information und Beratung der Kunden sicherstellen. Das gilt auch nach Zulassung des Arzneimittel-Versandhandels durch das GKV-Modcrnisic-rungsgesetz vom 14. November 2003.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
BERATUNG
APOTHEKER
KUNDE
URTEIL
VERBOT
ZULASSUNG
ES
HAND
PRAXIS
APOTHEKEN
WERBUNG
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
BERUFSAUSÜBUNG
BEVÖLKERUNG