CareLit Fachartikel

Abgrenzung kosmetisches Mittel/Arzneimittel — Kennzeichnungspflichten bei Hautcremes

Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 128 bis 136

Dokument
142119
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 3 / 2013
Jahrgang 35
Seiten
128 bis 136
Erschienen: 2013-03-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Im Rahmen ihres Aporhekenbetriebs bietet die Klägerin als besonderen Service an, Hautcremes nach individuellen Wünschen ihrer Kunden zusammenzustellen und an diese abzugeben, wobei die gewünschten Zusammenstellungen vor Ort in der Apotheke oder über das Intcrnctportal, ,. .. bestellt werden. Dabei kann der Kunde aus drei für unterschiedliche Hauttypen geeigneten Basiscremes, mehreren Wirkstoffen und — soweit gewünscht - aus drei verschiedenen Duftstoffen auswählen. Die auf diese Weise — nach der von den Kunden vorgegebenen Mischung — hergestellten Cremes werden auf den Namen des Bestellers etikettiert und an die…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL VORSCHRIFTEN APOTHEKE RECHTSPRECHUNG RECHT INTERNET APOTHEKEN KOSMETIKA NAMEN SCHREIBEN REGIERUNG GESUNDHEIT LEBENSMITTELSICHERHEIT UNTERLAGEN HAUTCREME HÖHE