CareLit Fachartikel
Bei nikotinhaltigen Liquids handelt es sich nicht um Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 AMG — Einfuhr aus dem Ausland nicht strafbar AMG §§21, III, 96 Nrn. 4 u. 5, 98
Pharma Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 3 · S. 136 bis 139
Dokument
142120
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Präsentationsarzneimittel (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 AMG) werden als Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen definiert, die zur Anwendung im oder am menschlichen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
BUNDESGERICHTSHOF
GESCHÄFTSFÜHRER
WIRKUNG
MENSCHEN
KIND
ZEIT
DEUTSCHLAND
HANDEL
DAMPF
BUNDESREGIERUNG
INTERNET
GESUNDHEIT
RAUCH