Voruntersuchung
Kirchhoff, R.; · Niedersächsisches Ärzteblatt, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 42 bis 43
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Fortführung einer bestimmten Praxis nicht mehr erforderlich ist. Es wird insoweit lediglich ausgeführt, dass der Zu-lassungsausschuss bei seiner Entscheidung auch wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen hat. Er muss z. B. beachten, wie sich eine Ablehnung auf die wirtschaftliche Situation einer Berufsausübungsgemeinschaft, in der der abgabewillige Vertragsarzt tätig ist, auswirken würde. Ferner steht fest, dass der Umstand einer bestehenden Überversorgung für sich allein genommen kein Kriterium für die Ablehnung der Praxisfortführung durch einen Nachfolger sein kann. Die Sperrung des Planungsbereichs w…