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Voraussetzungen für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben eines Werbeslogans (Monsterbacke) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; LFGB $ 11 I 1, S. 2 Nr. 1

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 57 bis 60

Dokument
142189
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 17
Seiten
57 bis 60
Erschienen: 2013-04-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Die Beklagte stellt her und vertreibt Milchprodukte. Zu ihren Produkten gehört ein Früchtequark „Monsterbacke, der im Handel in Verkaufseinheiten angeboten wird, die aus sechs 50-Gramm-Bechern bestehen. Auf der Oberseite dieser Verkaufseinheiten befindet sich der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!. Nach der auf der Verpackung seitlich angebrachten Nährwerttabelle hat das Produkt der Beklagten pro 100 g einen Brennwert von 105 kcal, einen Zuckergehalt von 13 g, einen Fettanteil von 2,9 g und einen Calciumgchalt von 130 mg Calcium. Bei 100 g Kuhmilch beträgt der Calciumgchalt ebenfalls 130 mg; de…

Schlagworte

NAHRUNGSMITTEL RECHTSPRECHUNG WIRKUNG GESUNDHEIT BEURTEILUNG ENTSCHEIDUNG MILCHPRODUKTE HANDEL GLAS CALCIUM WERBUNG DEUTSCHLAND EUROPA ZULASSUNG COMPLIANCE APPENDIX