Voraussetzungen für die Zulässigkeit gesundheitsbezogener Angaben eines Werbeslogans (Monsterbacke) Verordnung (EG) Nr. 1924/2006; LFGB $ 11 I 1, S. 2 Nr. 1
Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 57 bis 60
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beklagte stellt her und vertreibt Milchprodukte. Zu ihren Produkten gehört ein Früchtequark „Monsterbacke, der im Handel in Verkaufseinheiten angeboten wird, die aus sechs 50-Gramm-Bechern bestehen. Auf der Oberseite dieser Verkaufseinheiten befindet sich der Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch!. Nach der auf der Verpackung seitlich angebrachten Nährwerttabelle hat das Produkt der Beklagten pro 100 g einen Brennwert von 105 kcal, einen Zuckergehalt von 13 g, einen Fettanteil von 2,9 g und einen Calciumgchalt von 130 mg Calcium. Bei 100 g Kuhmilch beträgt der Calciumgchalt ebenfalls 130 mg; de…