Wie können Betreuer (ehrenamtliche Betreuer und Berufsbetreuer) ihre steuerliche Haftung nach § 69 AO aus der Vermögensbetreuung vermeiden?
Pump, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 51 bis 56
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis wird leicht übersehen, dass die Übernahme der Betreuung eine steuerrechtliche Haftung nach sich ziehen kann. Auch der Betreute ist steuerpflichtig. Die irrige Annahme, betreute Personen seien nicht steuerpflichtig, ist jedenfalls für berufsmäßige Betreuer keine nachvollziehbare Einlassung gegen eine steuerliche Inanspruchnahme als Haftungsschuldner. Die Steuerpflicht der Hinkünfte eines Betreuten, z.B. aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung oder die Versteuerung der Rente, wird leicht übersehen.1 Obwohl i.d.R. jede Vermögensbetreuung auch mit steuerlichen Pflichten verbunden ist, werden di…