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Aufwandspauschale gem. § 1835a BGB - Ende des Gezerres? - zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 17. 10. 2012, VIII R 57/09

Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 56 bis 59

Dokument
142200
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Deinert, H.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
56 bis 59
Erschienen: 2013-04-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der BFH hatte, 20 Jahre nach ihrer gesetzlichen Einführung, erstmals über die Frage der Einkommenssteuerpflicht der pauschalen Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB zu entscheiden und hat dabei einige interessante Interpretationen getätigt, die zum einen das Ehrenamt stützen, zum anderen aber auch neue Fragen aufwerfen. Er setzt aber einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen unerfreulichen Streit um das Wesen der pauschalen Aufwandsentschädigung und seine steuerrechtliche Bewertung.

Schlagworte

EINNAHMEN TÄTIGKEIT EHRENAMTLICH RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG GESETZ PERSONEN FÜHRUNG BERUFSAUSÜBUNG HÖHE GESETZGEBUNG FINANZVERWALTUNG VERTRAUEN BERATUNG STEUERBEFREIUNG VERLEGENHEIT