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Aufwandspauschale gem. § 1835a BGB - Ende des Gezerres? - zugleich Besprechung des BFH-Urteils v. 17. 10. 2012, VIII R 57/09
Deinert, H.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 56 bis 59
Dokument
142200
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BFH hatte, 20 Jahre nach ihrer gesetzlichen Einführung, erstmals über die Frage der Einkommenssteuerpflicht der pauschalen Aufwandsentschädigung nach § 1835a BGB zu entscheiden und hat dabei einige interessante Interpretationen getätigt, die zum einen das Ehrenamt stützen, zum anderen aber auch neue Fragen aufwerfen. Er setzt aber einen vorläufigen Schlusspunkt unter einen unerfreulichen Streit um das Wesen der pauschalen Aufwandsentschädigung und seine steuerrechtliche Bewertung.
Schlagworte
EINNAHMEN
TÄTIGKEIT
EHRENAMTLICH
RECHTSPRECHUNG
ENTSCHEIDUNG
GESETZ
PERSONEN
FÜHRUNG
BERUFSAUSÜBUNG
HÖHE
GESETZGEBUNG
FINANZVERWALTUNG
VERTRAUEN
BERATUNG
STEUERBEFREIUNG
VERLEGENHEIT