CareLit Fachartikel

Zur Betreuervergütung §§ 1908i Abs. 1, 1836c, 1836d BGB; §§ 1 Abs. 2, 5 VBVG; § 90 SGB XII

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 65 bis 67

Dokument
142202
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
65 bis 67
Erschienen: 2013-04-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Mit Schreiben v. 12.04.2012 übersandte er dem AG das Vermögensverzeichnis zum Stichtag v. 09.01,2012. Nach diesem Verzeichnis verfügte der Betroffene über eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert einschließlich Überschussbeteiligung von 11.056,71 € und über ein selbst genutztes Wohnhaus nebst ehemaliger Gaststätte, das nach Schätzung des Betroffenen einen Wert von ca. 60.000,- € hat, den der Betreuer im Hinblick auf den gegenwärtigen Erhaltungszustand des Hauses für überhöht hält.

Schlagworte

VERGÜTUNG LANDKREIS TOD ENTSCHEIDUNG WOHNEN ZEIT SCHREIBEN HÖHE EINKOMMEN HÄRTE SELBSTHILFE ZINK PERSONEN BtPrax Betreuungsrechtliche Praxis