CareLit Fachartikel
Zur Betreuervergütung §§ 1908i Abs. 1, 1836c, 1836d BGB; §§ 1 Abs. 2, 5 VBVG; § 90 SGB XII
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 65 bis 67
Dokument
142202
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben v. 12.04.2012 übersandte er dem AG das Vermögensverzeichnis zum Stichtag v. 09.01,2012. Nach diesem Verzeichnis verfügte der Betroffene über eine Kapitallebensversicherung mit einem Rückkaufswert einschließlich Überschussbeteiligung von 11.056,71 € und über ein selbst genutztes Wohnhaus nebst ehemaliger Gaststätte, das nach Schätzung des Betroffenen einen Wert von ca. 60.000,- € hat, den der Betreuer im Hinblick auf den gegenwärtigen Erhaltungszustand des Hauses für überhöht hält.
Schlagworte
VERGÜTUNG
LANDKREIS
TOD
ENTSCHEIDUNG
WOHNEN
ZEIT
SCHREIBEN
HÖHE
EINKOMMEN
HÄRTE
SELBSTHILFE
ZINK
PERSONEN
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Betreuungsrechtliche Praxis