CareLit Fachartikel

Zur Unterbringung § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 72 bis 74

Dokument
142203
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
72 bis 74
Erschienen: 2013-04-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Besteht eine Betreuung und hat der Betreuer, sofern ihm die Aufgabenkreise der Sorge für die Gesundheit sowie der Entscheidung über die Unterbringung übertragen sind, die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB beantragt, kommt eine Unterbringung nur nach Betreuungsrecht - und nicht nach dem HFEG - in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Betroffenen allein eine krankheitsbedingte erhebliche Fremdgefährdung, nicht aber eine konkrete Eigengefährdung festgestellt werden kann.

Schlagworte

UNTERBRINGUNG THERAPIE ENTSCHEIDUNG SYMPTOMATIK KRANKHEIT KRANKENHAUS GESUNDHEIT SCHREIBEN AUFSCHUB VERHALTEN BÜCHER PSYCHIATRIE PSYCHOTHERAPIE ZEIT MENSCHEN LICHT