CareLit Fachartikel
Zur Unterbringung § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 72 bis 74
Dokument
142203
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Besteht eine Betreuung und hat der Betreuer, sofern ihm die Aufgabenkreise der Sorge für die Gesundheit sowie der Entscheidung über die Unterbringung übertragen sind, die Genehmigung einer Unterbringung zur Heilbehandlung nach § 1906 Abs. 1 Nr. 2 BGB beantragt, kommt eine Unterbringung nur nach Betreuungsrecht - und nicht nach dem HFEG - in Betracht. Dies gilt auch dann, wenn bei dem Betroffenen allein eine krankheitsbedingte erhebliche Fremdgefährdung, nicht aber eine konkrete Eigengefährdung festgestellt werden kann.
Schlagworte
UNTERBRINGUNG
THERAPIE
ENTSCHEIDUNG
SYMPTOMATIK
KRANKHEIT
KRANKENHAUS
GESUNDHEIT
SCHREIBEN
AUFSCHUB
VERHALTEN
BÜCHER
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PSYCHOTHERAPIE
ZEIT
MENSCHEN
LICHT