Nochmals zur Unter-bringung § 7 PsychKG Schleswig-Holstein
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 74 bis 75
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Soweit das AG die von dem Beteiligten zu 3. beantragte Maßnahme nicht als Unterbringung nach dem PsychKG bewertet, ist dem nicht zu folgen. Das AG geht zunächst zutreffend davon aus, dass der BGH bei der Anwendung des § 1906 Abs. 1 BGB, der zentralen Unterbringungsvorschrift im Betreuungsrecht, einen engen Unterbringungsbegriff zugrunde legt. Danach ist eine freiheitsentziehende Unterbringung in diesem Sinne gegeben, wenn ein Betroffener gegen seinen Willen oder im Zustand der Willenlosigkeit in einem räumlich begrenzten Bereich eines geschlossenen Krankenhauses, einer anderen geschlossenen Einrichtung oder dem…