CareLit Fachartikel

Zur Genehmigung eines Bettgitters § 1906 Abs. 1,2 und 4 BGB

BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2013 · Heft 4 · S. 76 bis 77

Dokument
142205
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 22
Seiten
76 bis 77
Erschienen: 2013-04-11 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Die Freiheit der Person aus Art. 2 Abs. 1, Art. 104 GG stellt ein so hohes Rechtsgut dar, dass sie nur aus besonders wichtigem Grund angetastet werden darf. Dabei kann selbstverständlich nicht danach abgestuft werden, ob es sich um eine kognitiv beeinträchtigte Person handelt oder ob die Person bei klarem Verstand ist. In jedem Einzelfall ist unter Berücksichtigung des körperlichen und geistigen Zustands sowie der Würde der einzelnen Person abzuwägen, welche seiner Sicherheit dienenden Maßnahmen als verhältnismäßig angesehen werden können. Rein präventive Maßnahmen ohne Vorliegen einer konkreten Gefahr können in…

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG PFLEGEHILFSMITTEL ALTERNATIVE PFLEGEHEIM EINRICHTUNG FREIHEIT SICHERHEIT SCHREIBEN LEBEN LEBENSQUALITÄT DEUTSCHLAND ROLLE BERLIN LITERATUR PFLEGEHEIME