CareLit Fachartikel
Sammelklagen sind nicht möglich
Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 7
Dokument
142211
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung der Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim als Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften zu behandeln (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunk-beitragsstaatsvertrag), fuhrt nicht dazu, dass die Pflegeeinrichtung selbst vom Rundfunkbeitrag befreit ist. Vielmehr unterliegt der Träger einer Pflegeeinrichtung als Inhaber einer Betriebsstätte der Rundfunkbeitragspflicht nach Maßgabe von § 5 Abs. 1 Rund-funkbeitragsstaatsvertrag.
Schlagworte
WIRKUNG
ZUSAMMENARBEIT
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
HEIMBEWOHNER
INFORMATION
WOHNUNG
HÖHE
MENSCHEN
HÄRTE
ES
Care konkret
Hannover