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Care konkret, Hannover · 2013 · Heft 4 · S. 7

Dokument
142211
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
7
Erschienen: 2013-04-12 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung der Intendanten von ARD, ZDF und Deutschlandradio, die Bewohnerzimmer in einem Pflegeheim als Raumeinheiten in Gemeinschaftsunterkünften zu behandeln (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 Rundfunk-beitragsstaatsvertrag), fuhrt nicht dazu, dass die Pflegeeinrichtung selbst vom Rundfunkbeitrag befreit ist. Vielmehr unterliegt der Träger einer Pflegeeinrichtung als Inhaber einer Betriebsstätte der Rundfunkbeitragspflicht nach Maßgabe von § 5 Abs. 1 Rund-funkbeitragsstaatsvertrag.

Schlagworte

WIRKUNG ZUSAMMENARBEIT BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG HEIMBEWOHNER INFORMATION WOHNUNG HÖHE MENSCHEN HÄRTE ES Care konkret Hannover