CareLit Fachartikel

Arztliche Aufklärungspflicht bei nur relativ indiziertem Eingriff, der nach zwei unterschiedlichen Operationsmethoden durchgeführt werden kann

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 25 bis 28

Dokument
142217
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 21
Seiten
25 bis 28
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die Risikoaufklärung kann irreführend und damit unwirksam sein, wenn dem Patient, ein Informationsbogen zur Ausräumung von Bandscheibengewebe ausgehändigt und stattdessen eine Nervendekompression durchgeführt wird. Auch den geplanten Zugang zum Operationsgebiet muss der Arzt mit dem Patient besprechen, wenn die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Vorund Nachteile haben.

Schlagworte

PATIENT BUNDESGERICHTSHOF EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG INDIKATION BEHINDERUNG PNEUMOTHORAX RÜCKENSCHMERZEN BEIN AUGE DRUCK BANDSCHEIBE BEURTEILUNG THERAPIE PATIENTEN VERHALTEN