CareLit Fachartikel
Arztliche Aufklärungspflicht bei nur relativ indiziertem Eingriff, der nach zwei unterschiedlichen Operationsmethoden durchgeführt werden kann
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2013 · Heft 4 · S. 25 bis 28
Dokument
142217
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Risikoaufklärung kann irreführend und damit unwirksam sein, wenn dem Patient, ein Informationsbogen zur Ausräumung von Bandscheibengewebe ausgehändigt und stattdessen eine Nervendekompression durchgeführt wird. Auch den geplanten Zugang zum Operationsgebiet muss der Arzt mit dem Patient besprechen, wenn die in Betracht kommenden Methoden unterschiedliche Vorund Nachteile haben.
Schlagworte
PATIENT
BUNDESGERICHTSHOF
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
INDIKATION
BEHINDERUNG
PNEUMOTHORAX
RÜCKENSCHMERZEN
BEIN
AUGE
DRUCK
BANDSCHEIBE
BEURTEILUNG
THERAPIE
PATIENTEN
VERHALTEN