CareLit Fachartikel

Enger Zeitrahmen für Nachforderung

Mertens, A.; · G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen · 2013 · Heft 4 · S. 38 bis 39

Dokument
142235
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
G+G, Gesundheit und Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 4 / 2013
Jahrgang 16
Seiten
38 bis 39
Erschienen: 2013-04-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

Hat eine Klinik ihre Schlussabrechnung mit der Krankenkasse nicht ausdrücklich unter konkreten Vorbehalt gestellt, kann sie weitere Leistungen nicht erst Jahre später nachträglich abrechnen. Ihre Nachforderung muss zeitnah erfolgen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Schlagworte

KRANKENHAUS LEISTUNGSABRECHNUNG KRANKENKASSE AUSBILDUNG BAUPLANUNG RECHT RECHTSPRECHUNG ES PATIENTEN ZEIT ATHEROSKLEROSE ARTERIEN HÖHE KRANKENHÄUSER GESUNDHEIT AUGE