Die Gegenwertforderung der VBL - Rechtsprechung und Neuregelung
Reschka, A.; · Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2013 · Heft 4 · S. 171 bis 178
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die VBL, die größte deutsche Zusatzversorgungskasse, ist eine von Bund und Ländern - außer Hamburg und Saarland - gemeinsam getragene, rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Die Betriebsrentenleistungen und Finanzierungsgrundsätze sind weitgehend im Tarifvertrag über die betriebliche Altersversorgung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Tarifvertrag Altersversorgung -ATV) geregelt, der in der VBL-Satzung nachvollzogen wird. Ende 2012 haben insgesamt rund 5. 380 Arbeitgeber die betriebliche Altersversorgung über die VBL durchgeführt. Neben den Trägern gehören hierzu rund 1. 660 Kommunen und kommuna…