CareLit Fachartikel
Unlautere Werbung für nachgeahmte Zahnimplantate
MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2013 · Heft 2 · S. 28 bis 33
Dokument
142257
CareLit-ID
Jahr
2013
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bewerbung eines Zahnimplantatsystems als von seiner Konzeption her hochwertige Kopie eines unter einer Gemeinschaftsmarke vertriebenen bewährten Konkurrenzsystems ist eine unlautere vergleichende Werbung, da die eigene Ware als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kennzeichen vertriebenen Ware dargestellt wird (§ 6 Abs. 2 Nr. 6 UWG). Dasselbe gilt für den Hinweis auf die Vergleichbarkeit des beworbenen Systems mit dem als Vorbild dienenden Konkurrenzsystem.
Schlagworte
MARKETING
IMPLANTAT
RECHTSPRECHUNG
BROSCHÜRE
STANDARD
VERGLEICH
WERBUNG
ZAHNIMPLANTATE
DEUTSCHLAND
KNOCHEN
ZEIT
PRAXIS
FORSCHUNG
SCHADENSERSATZ
PATIENTEN
NAMEN